„Ein neuer Staatsvertrag soll dazu beitragen, eine bundesweit einheitliche Regelung für die Durchführung von Abschiebungen von Ausreisepflichtigen zu ermöglichen. Damit wollen die Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Hessen ihre Polizei bei Abschiebungen entlasten. Der Vertrag soll es ermöglichen, dass künftig auch Verwaltungsbeamte ausreisepflichtige Ausländer zu Flughäfen außerhalb der eigenen Ländergrenzen begleiten dürfen. Bislang sind dazu nur die jeweiligen Landespolizisten befugt. Die Neuregelung wird helfen, Polizeibeamte von diesen für sie eigentlich fachfremden Aufgaben abzuziehen. Ziel ist es, die Polizei nach Inkrafttreten der angestrebten Regelungen nur noch dann bei Abschiebungen einzusetzen, wenn das aus Sicherheitsgründen unbedingt erforderlich ist.“

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