Hessischer Förderlotse

Es gibt eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten für Kommunen, Vereine, Verbände und Unternehmen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene.

Um Ihnen eine bessere Übersicht zu schaffen und den Zugang zu erleichtern, hat die Hessische Landesregierung die Einrichtung eines Förderlotsen initiiert.

Der Förderlotse ist für Sie als Ansprechpartner und Brückenbauer gedacht, wenn es darum geht, finanzielle Mittel für Projekte und Maßnahmen auszulotsen.

Als erster Ansprechpartner sorgt der Förderlotse für Orientierung.

So erreichen Sie den hessischen Förderlotsen:

Herr Andreas Weuffen
foerderlotse@hmdis.hessen.de
(0611) 353 5000

weitere Informationen zum hessischen Förderlotsen finden Sie unter:
https://foerderlotse.hessen.de

oder auf dem Flyer des HdMIS Flyer Förderlotse

aktuelle aktionen

Neuer Förderaufruf für das Gaststättensonderprogramm

Restaurants, Kneipen und Bars sind ein wichtiger Bestandteil jedes Dorflebens. Damit diese Gaststätten erhalten bleiben, stellt das Hessische Umweltministerium 10 Millionen Euro Förderung bereit. Damit können Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt und neue Geräte angeschafft werden. Diese Woche startet der nächste Förderaufruf.

Informationen zur Förderung:

Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro - von der Gastraumrenovierung, über den Bau einer neuen Außenterrasse, oder der Modernisierung der Küche, bis zur Anschaffung von moderner digitaler Technik. Die Förderquote beträgt 45 Prozent bei einer Höchstfördersumme in Höhe von 200.000 Euro.
Der Förderaufruf bietet den Betreiberinnen und Betreibern acht Wochen lang die Gelegenheit, bei der WIBank Förderanträge zu stellen. Im Jahr 2023 sind weitere Förderaufrufe vorgesehen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind auf der Internetseite der WIBank erhältlich: WIBank

5,4 Millionen zusätzlich für kommunale Klimaprojekte

Umweltministerium reagiert auf stark gestiegene Nachfrage

Umweltministerin Priska Hinz stellt in diesem Jahr zusätzlich 5,4 Millionen Euro für die Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten bereit. „Die aktuelle Hitzeperiode mit Wasserknappheit und Waldbränden führt uns die Notwendigkeit der Bekämpfung der Klimakrise drastisch vor Augen. Deshalb machen wir Hessen klimaneutral und schützen und stärken somit unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Sie sind Voraussetzung für unsere Zukunft. Für diese Aufgabe brauchen wir auch die Kommunen. Daher haben wir uns entschlossen, die Mittel für kommunale Klimaprojekte erheblich aufzustocken. So helfen wir den Kommunen ihre Projekte auf dem Weg zur Klimaneutralität und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels umzusetzen“, sagte Umweltministerin Priska Hinz.

Insgesamt rund 13 Millionen Euro für kommunalen Klimaschutz

Grundsätzlich stehen jährlich 7,5 Millionen Euro im Fördertopf der kommunalen Klimarichtlinie bereit. Durch die Aufstockung steigt der Topf in diesem Jahr auf rund 13 Millionen Euro. Klima-Kommunen profitieren aktuell von einer 100-Prozent-Förderung für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Alle anderen Kommunen erhalten eine 80-Prozent-Förderung.

Kommunale Projekte zum Klimaschutz aber auch zur Anpassung an den fortschreitenden Klimawandel werden über die kommunale Klimarichtlinie des Hessischen Umweltministeriums seit 2016 gefördert. Die Zahl kommunaler Projekte ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Im ersten Halbjahr 2022 wurden bereits 79 Maßnahmen mit Fördermitteln in Höhe von 7,2 Millionen Euro über die Klimarichtlinie des Umweltministeriums finanziell unterstützt. Dies übertrifft damit die jährliche Anzahl an Förderprojekten in 2020 und 2021 mit jeweils rund 70 Fördermaßnahmen.

Klimaschutz: von Erneuerbaren Energien bis zum E-Lastenradverleih

Förderbescheide gab es beispielsweise für ein E-Lastenradverleihsystem in Kaufungen, das mit rund 230.000 Euro Fördermitteln aus der Klimarichtlinie unterstützt wird. Auch Maßnahmen zur energetischen Modernisierung von Kläranlagen und der Einsatz von Photovoltaikanlagen im Betrieb sorgen für eine Reduktion der Treibhausgasemissionen und werden gefördert. Für solche Klimaschutzprojekte erhielt die Gemeinde Rodenbach Fördermittel in Höhe von 400.000 Euro. Der Abwasserverband Oberes Edertal und die Gemeinde Hilders erhielten für die energetische Optimierung der Kläranlage in Haine und die Nachrüstung einer Photovoltaikanlage jeweils weitere 200.000 Euro Förderung. Mit rund 300.000 Euro wurde auch der Abwasserverband Oberes Fuldatal für Maßnahmen an der Kläranlage in Löschenrod finanziell unterstützt.

Klimaanpassung: von Starkregenanalysen bis zur Dachbegrünung

Neben der Förderung von Studien und Analysen können auch Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel gefördert werden. Dazu zählen beispielsweise Entsiegelungen und Beschattungen von öffentlichen Plätzen, Dachbegrünungen, der Rückbau verrohrter Gewässer und die Rückhaltung von Niederschlagswasser von Dachflächen öffentlicher Gebäude und Anlagen. Auch die Schaffung von innerörtlichen Wasserflächen oder Retentionsflächen sind mögliche Maßnahmen. Sie verbessern die Versickerungsfähigkeit von Flächen und bieten Möglichkeiten des lokalen Wasserrückhalts. Diese Maßnahmen entsprechen dem Konzept einer Schwammstadt, in der Niederschlagswasser zwischengespeichert wird. Damit wird der Abfluss deutlich reduziert und Schäden durch Starkregen vorgebeugt. Eine erhöhte lokale Verdunstung sorgt außerdem in Hitzeperioden für Abkühlung.

Aber auch die Anpassung an den Klimawandel mit mehr Hitze und Extremwetterereignissen wird unterstützt. So kann beispielsweise die Erstellung von Starkregenanalysen gefördert werden. Die Nachfrage seitens der Kommunen nach Analysen zu möglichen Starkregenereignissen und deren Wirkung ist deutlich gestiegen. Im Zeitraum 2017 bis 2020 wurden für insgesamt sieben kommunale Starkregenanalysen Fördermittel in Höhe von rund 416.000 Euro eingesetzt. 2021 waren es 15 Projekte mit einer Fördersumme von 888.000 Euro. Und im ersten Halbjahr 2022 wurden bereits 43 Projekte mit Fördermitteln in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro bewilligt.

Hintergrund

Mit der Klimarichtlinie werden seit 2016 Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen hessischer Kommunen gefördert. Von 2016 bis 2021 konnten insgesamt 230 kommunale Vorhaben mit einem Fördervolumen von mehr als 18 Millionen Euro bewilligt werden. Maßnahmen von Klima-Kommunen und für Kommunen mit Windenergieanlagen werden mit 100 Prozent gefördert.

Dem Bündnis der Klima-Kommunen sind allein in 2021 66 Kommunen beigetreten und im ersten Halbjahr 2022 kamen nochmals 28 dazu. Aktuell engagieren sich im Bündnis 356 hessische Kommunen und alle Landkreise. Sie erhalten ein besonderes Förder- und fachliches Unterstützungsangebot für ihre Maßnahmen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://umwelt.hessen.de/klimaschutz/klimarichtlinie

Förderprogramme

Förderprogramm für Gaststätten im ländlichen Raum

Im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vom Januar 2019 nimmt sich die Hessische Landesregierung einem wichtigen Zukunftsthema an:

"Der Erhalt von Gaststätten im ländlichen Raum als Treffpunkte für Einheimische sowie Touristinnen und Touristen, aber auch als Arbeitgeber für die Bevölkerung vor Ort, hat für uns eine herausragende Bedeutung. Deshalb sind wir bestrebt, über das laufende Kooperationsprojekt mit dem DEHOGA Hessen "Hessens 50 beste Dorfgasthäuser" hinaus, weitere Ideen anzustoßen. Zum Erhalt und zur Stärkung von Hotellerie und Gastronomie im ländlichen Raum wollen wir ein Sonderprogramm auflegen, um dem Gasthaussterben entgegenzutreten. Wir wollen auch innovative Modelle bei der Gewinnung von Fachkräften für den Tourismus oder bei der Unternehmensnachfolgefördern. Die Tourismusstrategie für den ländlichen Raum muss weiterentwickelt und gestärkt werden."

Fakt ist, dass in unserer Region immer mehr Gaststätten schließen, da die Nachfolge nicht geregelt wurde, der Beruf des Gastwirts oder auch die äußeren Rahmenbedingungen als unattraktiv empfunden werden.

Mit dem Sterben der Dorfkneipen - den Wohnzimmern unserer Gemeinden - geht ein hohes Kulturgut verloren, dem entgegengewirkt werden muss.
Mit diesem Förderprogramm möchte die Hessische Landesregierung gezielt Kleinstunternehmerinnen und Kleinstunternehmern des Gastgewerbes im ländlichen Raum unterstützen, die durch zukunftsweisende Investitionen die Grundversorgung und Wirtschaftskraft im ländlichen Raum stärken und so für mehr Lebensqualität in der Region sorgen.

Ziel ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven und lebendigen Lebensraum zu gestalten sowie durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu mobilisieren.
Förderprogramm Gastgewerbe und Tourismus

STARKES DORF – Wir machen mit!

Die Landesregierung unterstützt engagierte Dörfer mit dem Förderprogramm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“.

Gefördert werden Maßnahmen und Kleinprojekte, die z. B. den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Dorfes bzw. eines Ortsteils stärken, die Zusammenkunft von Generationen fördern und die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. So können zum Beispiel die Gestaltung eines lokalen Platzes oder das gemeinsame Errichten eines Spiel- oder eines Grillplatzes bezuschusst werden. Der jeweilige Zuschuss bewegt sich zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro."

Für die Bearbeitung der Anträge ist die Reihenfolge des Eingangs maßgeblich! Nach Ausschöpfen des jährlichen Budgets werden keine weiteren Anträge berücksichtigt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Starkes Dorf - wir machen mit
oder auf diesem Flyer der Hessischen Staatskanzlei - Starkes Dorf

Landesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“

Hessen unterstützt die Träger von Kindertagesstätten künftig finanziell dabei, mehr vergütete praxisintegrierte Ausbildungsplätze zu schaffen.

Mit dem Landesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ gewährt Hessen ab dem neuen Schuljahr Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen einen Zuschuss für neue Plätze im Rahmen der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher (PivA) sowie in der berufsbegleitenden Ausbildung. Perspektivisch sollen angehende Erzieherinnen und Erzieher in Hessen wählen können, welches Ausbildungsmodell sie präferieren.

Antragsberechtigt sind Träger von öffentlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtungen in Hessen, die über eine gültige Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII verfügen. Anträge können ab sofort gestellt werden. Formulare und Informationen finden Interessierte unter https://www.grosse-zukunft-erzieher.de/

Im Rahmen des Landesprogramms fördert das Land zudem die sogenannte Anleitungsfreistellung. Diese Förderung kann durch alle ausbildenden Träger von Kindertageseinrichtungen – unabhängig von der Ausbildungsform – beantragt werden, wenn sie Fachkräfte, die angehende Erzieherinnen und Erzieher in der Praxisphase der Ausbildung anleiten, durchschnittlich zwei Stunden pro Woche dafür freistellen.

Das Land wird ab Herbst 2020 überdies eine Werbe- und Imagekampagne starten, um auf das Berufsfeld Kindertagesbetreuung stärker aufmerksam zu machen und über die unterschiedlichen Ausbildungswege zu informieren.