Abschiebungen und Rückführungen sind ein verfassungsrechtlich nicht nur zulässiges, sondern oftmals erforderliches Instrument des Rechtsstaats, um handlungsfähig zu bleiben, auch im Sinne der wirklich Schutzbedürftigen. Eine konsequente Gesetzesanwendung trägt zudem zur Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats bei, der auf das Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger baut. Wer kein Bleiberecht hat, muss das Land wieder verlassen, damit wir den wirklich Schutzbedürftigen helfen können. Zur Durchführung von Rückführungsmaßnahmen über die hessischen Landesgrenzen hinaus waren bisher nur die Polizeivollzugsbeamten befugt. Mit dem Staatsvertrag sollen diese künftig durch das Verwaltungsvollzugspersonal, konkret die Wachpolizei, entlastet werden. Die Polizei wird nur noch tätig sein, wenn es aus Sicherheitsgründen absolut notwendig ist. Die Neuregelung entlastet die Arbeit der hessischen Vollzugspolizei von diesen fachfremden, aufwändigen Aufgaben und soll zudem zu einer bundesweit einheitlichen Regelung beitragen.

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