Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,

Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste (s. anliegendes Antragsformular).

Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
• Alleinerziehend oder
• der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der 2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden.
• Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.

Die Richtlinie und das Antragsformular können Sie hier finden.

Richtlinie zur Notbetreuung an Schulen am Wochenende und in den Osterferien

Muster-Antragsformular für Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kultusministeriums.

« Corona-Soforthilfen für Kleinunternehmer, Freiberufler und Solo-Selbstständige Die Corona-Krise ist eine nie dagewesene Herausforderung »